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Design & Genuss IN DER ORANGERIE
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28.-29.10.2023 AUSGEBUCHT
Darmstadt, Orangerie

ausstellerinformationen

Standplatz-Anfrage

Beschreibung & Zeiten

Die Orangerie

Lage & Standpläne

Fakten, Zahlen & Preise

Teilnahmebedingungen

Standplatz-ANFRAGE

Willkommen in Darmstadt! Mit Klick auf den folgenden Button oder direkt über www.fein-events.de/standanfrage können die oben genannten Termine sowie unser "Open Air" Markt in der Klassikstadt Frankfurt angefragt werden. Alle aktuellen Infos findest Du auf dieser Seite. Event Caterer/Foodtrucks für Frankfurt klicken bitte hier. Fragen beantworten wir gerne vorab. Kontakierte per E-Mail via info@fein-events.de, über Telefon/WhatsApp (+49 6155 8787888) oder wähle einen passenden Telefontermin.

Beschreibung & Zeiten

Seit 2016 wird der Fein, Design & Genuss Markt in Darmstadt veranstaltet. Bis 2018 noch als Fein & Lecker Genusserlebnismesse bekannt, hat sich dieser kleine, feine Hotspot für Künstler, Designer und Genussmanufakturen inzwischen fest bei einem begeisterten Darmstädter Publikum etabliert. Ein Einkaufsvergnügen nach Lust und Laune in exklusiver Umgebung.

Zielgruppen: Keramikhersteller, Künstler, Kunstbedrucker, Maler, Modedesigner, Naturkosmetikmanufakturen, Schmuckdesigner, Upcycling Hersteller, Wohn- und Dekomanufakturen sowie Genussmanufakturen für Aufstriche & Soßen, Confiserie, Öle & Gewürze, Käse, Salami & Schinken, Spirituosen, südländische Feinkost und Wein.

Voraussichtlicher Aufbau am Samstag: 8 bis 11:45 Uhr

Öffnungszeit für Besucher am Samstag: 12 bis 18 Uhr

Öffnungszeit für Besucher am Sonntag: 12 bis 18 Uhr

Abbau am Sonntag: 18 bis 21 Uhr

DIE ORANGERIE

Die Orangerie ist zentral gelegen im Darmstädter Stadtteil Bessungen, dem beliebten Kultur-, Restaurant- und Kneipenviertel. Austragungsort des Fein, Design & Genuss Marktes ist ein barockes Schlösschen, das vom Architekten Louis Remy de la Fosse entworfen und von 1719 bis 1721 erbaut wurde. Es diente als Winterherberge für sardische oder sizilianische Orangenbäume der umliegenden Parkanlage. Weitere Infos unter www.darmstadt.de/darmstadt-erleben/sehenswuerdigkeiten/parks-und-gaerten/orangerie.

lage & StandplÄNE

Orangerie, Bessunger Straße 44, 64285 Darmstadt

Fakten, Zahlen und Preise

Offizieller Name der Veranstaltung

Design & Genuss Markt in der Orangerie

 

Untertitel

Der Markt für Künstler, Designer und Manufakturen abseits des Mainstreams

Veranstaltungstyp

Verbrauchermesse, Ausstellung, Design- und Genussmarkt, Handmade Markt

​Nächste Termine

​​11.-12. März 2023

28.-29. Oktober 2023

Turnus

Halbjährlich


Zutritt

Verbraucher- und Fachpublikum

Erstveranstaltung

2016

Aussteller

ca. 50 (ohne Einschränkungen)

Besucher in der gesamten Zeit

1500 - 2000

Veranstaltungsfläche

500 qm

Gelände für Aussteller

100% Innenfläche

Angebot in Stichpunkten

Accessoires, Deko, Genuss, Gin, Handmade, Käse, Kunstobjekte, Kunsthandwerk, Likör, Manufakturen, Marmelade, Mode & Textil, Naturkosmetik, Olivenöl, Papeterie, Salami, Schinken, Schmuck, Pralinen, Upcycling, Vintage, Wein, Wohnen
 

Standpreise (Download Standflächenübersicht)

XL (X-Large Eckstand) 4m Breite x 1,7m Tiefe - 340 €
LS (Large Spezial-Eckstand) 9 qm - 265 €
LE (Large Eckstand) 3m Breite x 1,7m Tiefe - 255 €
LR (Large Reihenstand) 3m Breite  x 1,7m Tiefe - 245 €
S (Standard Reihenstand) 2m Breite x 1,7m Tiefe - 170 €
SBar (Standard Eck- oder Reihenstand im Essbereich) 2m Breite x 1,7m Tiefe - 150 €

zzgl. 19 % MwSt.

Zusatzoptionen

Strom 220 V bis 1 KW - 25 €

Tisch ohne Auflage (140 x 70 cm) - 5 €

Stuhl - 3 €

Besucher-Freikarte - 2 €

(maximal 10 Freikarten pro Aussteller - werden nur nach Einlösen vor Ort berechnet)

zzgl. 19 % MwSt.


Eintrittspreise

Eintritt: 3-4 € VVK | 5 € Kasse

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren frei in Begleitung


Hunde erlaubt

nein


Link zur Webseite

www.fein-events.de/design-genuss

Hashtag

#designgenussmarkt #feinevents

Beiträge auf Instagram mit diesen Hashtags erscheinen auf unserer Homepage.

Presseinfos:

www.fein-events.de/presse

Impressionen

www.fein-events.de/album

Teilnahmebedingungen
Design & Genuss Märkte

§1 Veranstalter
Organisation, Durchführung, Rechnungsempfänger (im Nachfolgenden Veranstalter genannt): LAUT UND LECKER – Lutz Kehden, Die Design- und Genusserlebnisagentur, Pfützenstraße 42, 64347 Griesheim, Inhaber & Veranstaltungsleiter: Lutz Kehden, USt.-IdNr.: DE286764464, Steuer-Nr.: 00783432164, lutz.kehden@lautundlecker.com, www.lautundlecker.com
 

§2 Reservierungsanfrage
Für die Bewerbung um einen Aussteller-Standplatz ist dem Veranstalter eine verbindliche Reservierungsanfrage zuzusenden oder ein unverbindliches Angebot anzufordern. Ein Online-Formular wird zu diesem Zweck im Ausstellerbereich der Fein Events Website unter www.fein-events.de/standanfrage zur Verfügung gestellt.

§3 Zulassung und Buchung
Dem Veranstalter steht es frei, über die Teilnahme eines Ausstellers und seiner Exponate zu entscheiden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird durch den Veranstalter zu keiner Zeit zugesagt. Nach dem Empfang des vollständig ausgefüllten Reservierungsanfrageformulars prüft der Veranstalter, ob der Aussteller alle Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt und ob alle Leistungen für den gewünschten Zeitraum zur Verfügung stehen. Mit dem Versand einer Auftragsbestätigung oder Rechnung wird die Teilnahme vom Veranstalter bestätigt.
Wurde ein unverbindliches Angebot angefordert, so wird dieses dem Aussteller nach Prüfung über die Erfüllung aller Voraussetzungen für eine Teilnahme und der Verfügbarkeit der markierten Leistungen zum gewünschten Zeitraum zugeschickt. Nach mündlicher oder schriftlicher Annahme des Angebots wird die Teilnahme mit dem Versand einer Auftragsbestätigung oder Rechnung vom Veranstalter bestätigt.

§4 Zahlungsverzug
Der Veranstalter kann den Ausstellervertrag und weitere Teilnahmen des Ausstellers kündigen, wenn dieser im Zahlungsverzug ist. Der Veranstalter ist in Folge berechtigt, den Standplatz mit sofortiger Wirkung anders zu nutzen bzw. neu zu vergeben.

§5 Ausstellerzugang zum Gelände
Das Ausstellerpersonal erhält für die Dauer der Veranstaltung bei Ankunft vom Veranstalter die in der Bewerbung angegebene Zahl von Zugangsarmbändern oder andere Formen der Identifikation, die sofort für das Messepersonal sichtbar zu tragen bzw. bereitzuhalten sind. Diese dürfen nicht an Besucher weitergegeben werden.

§6 Rücktritt und Nicht-Erscheinen
Das Recht auf einen Rücktritt vom verbindlich geschlossenen Ausstellervertrag gibt es nicht. Aussteller müssen den Rücktritt von der Veranstaltung schriftlich beim Veranstalter beantragen. Rechtswirksam ist der Rücktritt nur dann, wenn der Veranstalter sein Einverständnis gibt. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, einen vom kündigenden Aussteller ausgewählten Ersatzaussteller zu akzeptieren.
Tritt der Aussteller vom Vertrag mit Genehmigung des Veranstalters bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurück und kann ein Nachfolger gefunden werden, so wird der gezahlte Betrag nach der Veranstaltung abzüglich einer Stornogebühr in Höhe von 20% bis maximal 60 € netto erstattet. In allen anderen Fällen ist eine Erstattung ausgeschlossen. Die Fläche darf vom Veranstalter zudem an einen anderen Aussteller vergeben werden. Erscheint ein Aussteller nicht auf der Veranstaltung ohne dies anzukündigen, so wird eine No Show Aufwandspauschale von zusätzlich 100 € netto für die Dekoration der Fläche u.a. in Rechnung gestellt.

§7 Standposition, Standeigenschaften und Standgestaltung (allgemein)
Der Veranstalter kann eine Verlegung von Ständen, Flächen, Räumen und Wegen aus technischen, organisatorischen oder gestalterischen Gründen jederzeit anordnen oder vornehmen.
Mängel des Mietgegenstandes hat der Aussteller sofort beim Aufbau dem Veranstalter gegenüber anzuzeigen. Eine Wunschposition des Ausstellers wird nach Möglichkeit berücksichtigt, ist aber keine Bedingung für eine Teilnahme an der Veranstaltung.
Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass die für seine und für die Tätigkeit seiner Beauftragten auf dem Stand oder Gelände erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und die geltenden gewerberechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und polizeilichen Vorschriften eingehalten werden.

§7a Standposition, Standeigenschaften und Standgestaltung (Orangerie Darmstadt)
Die Standflächen werden im Gebäude der Orangerie Darmstadt auf Parkettboden vom Veranstalter vergeben. Die Standflächen werden ohne bewegliche Rück- und Seitenwände vermietet. Leichte Paravents für die Rückseite werden vom Veranstalter auf Inselständen kostenlos bereitgestellt.
Das Anbringen von doppelseitigem Klebeband oder anderer Haltevorrichtungen an den Paravents, Wänden oder Vorhängen der Halle ist untersagt. Alle Stand- und Dekomaterialien müssen schwer entflammbar sein (B1 Klassifizierung). Offenes Feuer, Gasgeräte o.ä. sind nicht gestattet.

§7b Standposition, Standeigenschaften und Standgestaltung (Klassikstadt Frankfurt am Main)
Die Standflächen werden auf dem Außengelände im Innenhof der Klassikstadt auf festem Boden vom Veranstalter vergeben. Vermietet wird die reine Standfläche. Der Aussteller hat seine Aufbauten mit Gewichten vor Wind- und Wettereinflüssen abzusichern. Das Anbringen von Zeltheringen oder anderer Befestigungen in den Boden ist streng untersagt. Alle Stand- und Dekomaterialien müssen schwer entflammbar sein (B1 Klassifizierung). Offenes Feuer, Gasgeräte o.ä. sind nur in Ausnahmefällen und durch schriftliche Genehmigung des Veranstalters gestattet.

§8 Warenausstellung, -probe, -verkauf, -werbung
Am Stand darf der Aussteller nur die Waren zur Ausstellung, zur kostenlosen Probe und zum Verkauf anbieten, die in der Bewerbung aufgeführt wurden. Die geruchs- oder geräuschintensive Zubereitung von Lebensmittelproben oder Vorführungen aller Art sind mit Rücksicht auf die Nachbarstände nicht zulässig bzw. auf einen minimalen Geruchs- oder Geräuschpegel zu senken.
Die Zulässigkeit des Verkaufs von zubereiteten Mahlzeiten und der Ausschank von Getränken sind in der Orangerie Darmstadt der L´Orangerie Gastronomie vorbehalten und damit für Aussteller untersagt.
Die Zulässigkeit des Verkaufs von zubereiteten Mahlzeiten und der Ausschank von Getränken sind in der Klassikstadt Frankfurt am Main nur für die eigenen Produkte einer Genussmanufaktur und nur nach Rücksprache und schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet.
Die Durchführung von Werbemaßnahmen außerhalb des eigenen Standes ist nicht gestattet.
Die Benutzung von Abspielgeräten sowie Lautsprecherdurchsagen und das Musizieren auf den Ständen sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet. Bei Genehmigung ist der Aussteller verpflichtet, die Gebühren für die öffentliche Vorführung zu tragen und diese ggf. bei der GEMA anzumelden.

§9 Untervermietung
Ausstellungsflächen werden nur zur eigenen Nutzung durch den anmietenden Aussteller vergeben. Eine Unter- oder Weitervermietung an Dritte - auch in Teilen – durch den Aussteller ist nicht gestattet.

§10 Auf-/Abbau, Lagerung außerhalb des Veranstaltungstermins, Anlieferung/Abholung durch Dritte
Der vollständige Aufbau erfolgt am ersten Veranstaltungstag in der angegebenen Aufbauzeit. Der vollständige Abbau ist direkt nach Ende der Veranstaltung durchzuführen. Ein vorzeitiger Aufbau oder ein späterer Abbau sind nicht möglich. Ebenso ist die frühzeitige Anlieferung und/oder spätere Abholung durch Dritte (z.B. eine Spedition) nicht gestattet. Das Lagern von Material und Waren ist nur zum gebuchten Zeitraum auf der eigenen Standfläche oder im eigenen geparkten Fahrzeug möglich.

§11 Standbesetzung
Während der gesamten Öffnungszeiten für Besucher ist der Aussteller verpflichtet, den Stand durch ausreichend Fachpersonal zu besetzen und diesen in einem präsentablen Zustand zu halten. Ein Verstoß, ein Nicht-Erscheinen ohne Ankündigung sowie ein frühzeitiger Abbau können zum Ausschluss von weiteren Teilnahmen führen.

§12 Abfall, hygienische Anforderungen und Umweltschutz
Der Aussteller ist für die Reinigung seines Standes selbst verantwortlich. Stand-Müllbehälter müssen vom Aussteller mitgebracht werden. Der Veranstalter übernimmt die Entsorgung von Abfällen. Abfälle sind nach Wertstoffen zu sortieren (Papier, Glas, Restmüll) und am Ende des Tages sichtbar vor dem Stand zu hinterlassen oder an einen vom Veranstalter zugewiesenen Ort zu bringen. Müllbeutel sind unbedingt zu verschließen. Sperrmüll und jede andere Form von untypischem Abfall werden nicht vom Veranstalter entsorgt und durch Fremdfirmen zu Lasten des Verursachers beseitigt. Der Veranstalter veranlasst die Reinigung des Veranstaltungsgeländes außerhalb der Standflächen. In allen Innenräumen ist das Rauchen nicht erlaubt.

§13 Bewachung und Sicherheit
Der Veranstalter übernimmt die allgemeine Überwachung des Veranstaltungsgeländes. In der Nacht ist die Halle der Orangerie Darmstadt verschlossen und nur für das Hallenpersonal zugänglich. Der Aussteller hat für die Bewachung seines Standes und seiner Ausstellungsware selber zu sorgen. Das gilt auch für die Zeiten des Auf- und Abbaus. Sonderwachen sind nur mit Genehmigung des Veranstalters zugelassen.

§14 Ausstellerverzeichnis
In der Standgebühr enthalten ist der obligatorische Eintrag jedes Ausstellers in das Online-Ausstellerverzeichnis auf der Website der Veranstaltung.

§15 Film und Fotoaufnahmen
Der Veranstalter darf das gesamte Messegeschehen fotografieren und filmen. Diese Aufnahmen dürfen für redaktionelle und werbliche Maßnahmen des Veranstalters uneingeschränkt genutzt und veröffentlicht werden. Sollte dies nicht erwünscht sein, ist der Veranstalter davon vorher in Kenntnis zu setzen.

§16 Terminänderung, Ortswechsel und Absage
Wird die Durchführung der Veranstaltung durch unvorhergesehene Ereignisse stark erschwert oder unmöglich, so kann der Veranstalter die Veranstaltung unterbrechen, räumlich oder zeitlich verlegen oder ganz absagen. Wird die Veranstaltung räumlich in einer zumutbaren Entfernung vom geplanten Standort verlegt, so kann der Aussteller nicht vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern. Der Veranstalter hat das Recht die Veranstaltung abzusagen, wenn nicht die erwartete Mindestanzahl von Anmeldungen eingeht und die unveränderte Durchführung wirtschaftlich unzumutbar ist. Wird die Veranstaltung zeitlich verlegt oder abgesagt, so kann der Aussteller eine Entbindung aus dem Vertrag verlangen.

§17 Zugang zum geschützten Ausstellerbereich
Jeder zugelassene Aussteller kann über den Aussteller Login auf der Veranstaltungs-Website unter www.fein-events.de einen Zugang zum geschützten Ausstellerbereich beantragen oder sich mit vorhandenem Konto dort einloggen. Der geschützte Ausstellerbereich hält organisatorische Informationen, Downloads, Links u.a. zum gebuchten Event bereit.
 

§18 Verbotenes Mitführen
Waffen oder gefährliche Gegenstände, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen, Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, Feuerwerkskörper, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände, sowie rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt. In Frankfurt gilt dies auch für die Innenräume der Klassikstadt.


§19 Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet weder für Beschädigungen und Verlust an den Standeinrichtungen und Ausstellungswaren noch für den unsachgemäßen Umgang mit Strom, Wasser, Abwasser und anderer Anlagen. Ebenso ist eine Haftung für Schäden aus Diebstahl, Feuer, Wasser oder höherer Gewalt ausgeschlossen.
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet der Veranstalter - auch für seine Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.

§20 Hausrecht und Haustiere
Der Veranstalter übt auf dem gesamten Ausstellungsgelände zu allen Zeiten das Hausrecht aus. Haustiere haben keinen Zutritt zu den Innenräumen. Im Außenbereich sind Haustiere unter tiergerechten Bedingungen zugelassen. Hunde müssen auf dem Veranstaltungsgelände an der Leine geführt werden.

§21 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen in diesen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§22 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Darmstadt. Dies gilt auch für den Fall, dass Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden.

Griesheim, 27. Oktober 2022

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